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Verkehrsschilder missachtet

Dreister Audi-Fahrer drängelt bei Paderborn und beschwert sich während der Fahrt per Anruf

Er ruft den Fahrschullehrer vor ihm an und ist der Meinung, dass Verkehrsschilder an Sonn- und Feiertagen nicht gelten.

Ein 39-jähriger Fahrschullehrer meldete sich am Montagnachmittag bei der Polizei, um einen Vorfall vom Wochenende mitzuteilen. | © Andreas Frücht (Symbolbild)

Ein 39-jähriger Fahrschullehrer meldete sich am Montagnachmittag bei der Polizei, um einen Vorfall vom Wochenende mitzuteilen. | © Andreas Frücht (Symbolbild)

16.04.2024 | 16.04.2024, 08:09

Paderborn. Verkehrszeichen gelten auch an Sonn- und Feiertagen. Doch dies scheint laut einer Mitteilung der Paderborner Polizei nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt zu sein.

Ein 39-jähriger Fahrschullehrer meldete sich am Montagnachmittag bei der Polizei, um einen Vorfall vom Wochenende mitzuteilen. Er war gegen Nachmittag mit seinem Fahrzeug auf der B1 bei Paderborn in Richtung Bad Lippspringe unterwegs. Im Bereich der Brückenbaustelle der über die B1 verlaufenden Mastbruchstraße fuhr ein Audi dicht auf ihn auf, obwohl der Fahrlehrer die durch Verkehrszeichen vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern einhielt.

Zeitgleich zeigte die Freisprecheinrichtung des 39-Jährigen den Anruf einer unbekannten Nummer an. Als der Mann abnahm, meldete sich die hinter ihm fahrende Person. Der Fahrer hatte die auf der Rückscheibe des Fahrschulautos abgedruckte Nummer angerufen und beschwerte sich, dass sich der Fahrlehrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt. Diese Schilder würden an den Sonn- und Feiertagen schließlich nicht zählen und entsprechend auch nicht kontrolliert.

Bei der ersten Gelegenheit wird überholt

Ob er ebenfalls über eine Freisprecheinrichtung verfügte oder während der Fahrt verbotswidrig mit seinem Handy telefonierte, ist nicht bekannt. Als die nächste Möglichkeit nach der Baustelle bestand, gab der Audifahrer Gas und überholte das Fahrschulfahrzeug.

Aus diesem Anlass und obwohl es selbstverständlich sein wollte, weist die Polizei darauf hin, dass Verkehrszeichen oder generell die grundsätzlichen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens auch an Sonn- und Feiertagen nicht ihre Gültigkeit verlieren. Auch in diesem Zeitraum werden Verstöße entsprechend geahndet.